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Rubrik (Pressewesen)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Psalmengebete mit roten Überschriften, den Rubriken

Rubriken sind im Verlagswesen feststehende Gliederungen in einer Tageszeitung, Wochenzeitung oder Zeitschrift, in Form eines Buches mit eigener Überschrift. Diese werden einheitlich gestaltet und haben zumeist einen festen Platz innerhalb der Publikation, was vor allem für den Leser hilfreich ist.

Das Wort Rubrik kommt über lateinisch (terra) rubrica (rote Erde, Rötel, roter Eisenocker, roter Farbstoff wie Mennige; mit roter Tinte geschriebene Überschrift) und rubricare (rotmachen, rotfärben, rubrizieren)[1][2] von ruberrot“ und bezeichnete ursprünglich die rot geschriebene Beschreibung eines Ritus im Messbuch und anderen Liturgiebüchern der Kirche. Diese Anweisungen sagen den Liturgen, wann er ein Kreuzzeichen oder eine Kniebeuge zu vollziehen, wann er die Arme auszubreiten oder die Hostie zu erheben hat usw. Die zu sprechenden Texte sind dagegen schwarz geschrieben (Neriken).

Davon ausgehend bezeichnete Rubrik auch Überschriften, die in roter Schrift geschrieben wurden, und die roten Anfangsbuchstaben mittelalterlicher Handschriften. Sie dienten zum Schmuck und zur Gliederung des Textes (Rubrizierung).

Später wurde der Ausdruck auch auf den Titel eines Gesetzes oder anderer Schriftstücke und die Überschrift der Abschnitte eines Buches übertragen. Sie wird unterschieden in Haupt-, Neben- und Unterrubriken.

In neuerer Zeit erweiterte sich die Bedeutung des Wortes auf den Abschnitt selbst. Daher bedeutet Rubrik heute allgemein so viel wie „Abschnitt“, „Abteilung“. Bekannt sind die Rubriken im Anzeigenteil einer Zeitung, sie werden in der Verlagsbranche auch Kollektive genannt und können sich zur Sonderbeilage ausdehnen.[3]

Rubrik ist auch eine Themenkategorie im Dokumentationswesen.

Rubrik, Spiegel oder Halbschrift ist auch die mit dem Eingangsstempel des Gerichtes versehene Zweitschrift eines Schriftsatzes, die bei persönlicher Übergabe als Beleg der Einreichung beim Überreicher verbleibt.[4]

  1. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch (= Ausführliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hülfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil), 2 Bände, 7. Auflage. Leipzig 1879–1880; seit 1951 Tübingen; 11. Aufl. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 2160.
  2. Robert J. Forbes: Studies in ancient technology. 9 Bände, Leiden 1955–1964, hier: Band 2, S. 208.
  3. Claudia Mast (Hrsg.): ABC des Journalismus. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit (= Reihe praktischer Journalismus. Bd. 1). 8., überarbeitete Auflage. UVK-Medien, Konstanz 1998, ISBN 3-89669-239-9.
  4. Praxisseite Jus, Schriftsätze
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Rubrik (Pressewesen)
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