Liste der Landtagswahlkreise in Schleswig-Holstein
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Liste der Landtagswahlkreise in Schleswig-Holstein listet alle Wahlkreise zur Wahl des schleswig-holsteinischen Landtags auf.
Auswirkungen auf Abgeordnete
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem schleswig-holsteinischen Landtag gehören eine bestimmte Zahl Abgeordnete an, davon wird je Wahlkreis ein Kandidat direkt gewählt, die anderen Sitze werden über Landeslisten (Zweitstimme) gewählt.[1] Der Wahlkreiskandidat mit relativer Mehrheit ist jeweils gewählt. Wahlkreiskandidaten haben keinen Stellvertreter. Scheidet der direkt gewählte Kandidat aus, so wird er durch einen Nachrücker von derjenigen Landesliste ersetzt, für die die ausgeschiedene Person bei der Wahl aufgetreten ist.[2]
Das Landeswahlgesetz sieht Ausgleichsmandate vor, wenn eine Partei mehr Wahlkreisabgeordnete stellt, als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate). Es ist also immer sichergestellt, dass die Stärke der Fraktionen dem Zweitstimmenergebnis entspricht.[3]
Zuschnitt der Wahlkreise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wahlkreise selbst werden vom Landeswahlausschuss bestimmt. Dabei sind sie so zuzuschneiden, dass sie möglichst die gleiche Bevölkerungszahl aufweisen und ein zusammenhängendes Ganzes bilden. Gemeindegrenzen sollen nur ausnahmsweise durchschnitten werden.[4] Solche Ausnahmen gibt es derzeit nur für Kiel und Lübeck, auf deren Stadtgebiet momentan jeweils drei Wahlkreise entfallen.
Veränderungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bis einschließlich zur Landtagswahl 2005 wurde Schleswig-Holstein in 45 Wahlkreise eingeteilt. 1997 beschloss der Landtag eine Wahlrechtsänderung, durch die die Zweitstimme eingeführt wurde.[5]
Zur Wahl 2005 wurde die Zahl der Wahlkreise auf 40 reduziert, analog dazu reduzierte man die reguläre Zahl der Abgeordneten (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) auf 69.[6][7] Zur Landtagswahl 2009 wurde die Beschreibung der Wahlkreise geringfügig geändert, um die aus der kommunalen Verwaltungsstrukturreform entstehenden Verwaltungs- und Gebietszusammenschlüsse abzubilden. Außerdem wurde der Zuschnitt der Wahlkreise 29 und 31 geändert. Diese Änderung wurde am 11. Dezember 2007 vom Wahlkreisausschuss des Landtags beschlossen[8] und am 11. August 2008 durch die Landeswahlleiterin korrigiert[9].
Zur Landtagswahl 2012 wurde die Zahl der Wahlkreise beziehungsweise Direktmandate im Rahmen einer Wahlrechtsreform auf 35 reduziert.[10] Am 27. Mai 2011 beschloss der Wahlkreisausschuss des Landtages die dadurch notwendig gewordene Neueinteilung der Wahlkreise, dadurch verloren die Kreise Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein und Herzogtum Lauenburg sowie die Stadt Lübeck jeweils einen Wahlkreis.[11]
Am 22. April 2015 beschloss der Wahlkreisausschluss des Landtages eine Neueinteilung der Wahlkreise zur kommenden Landtagswahl, die aufgrund der Bevölkerungsentwicklung notwendig wurde. So wurde der Wahlkreis Lübeck-Süd wieder hergestellt, während der Wahlkreis Schleswig-Nord aufgelöst wurde. Auch andere Wahlkreise erhielten eine neue Abgrenzung und teilweise auch einen neuen Namen. Die Neueinteilung trat am 29. Mai 2015 in Kraft.[12]
Einteilung für die Landtagswahlen 2017 und 2022
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einteilung 2012
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einteilung 2005 und 2009
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 2 des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein ( des vom 13. Juli 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (LWahlG)
- ↑ § 50 Abs. 1 LWahlG
- ↑ § 3 Abs. 5 LWahlG
- ↑ § 16 LWahlG
- ↑ GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 462/1997
- ↑ GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 278/2003
- ↑ GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 312/2003
- ↑ GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 63/2008
- ↑ GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 367/2008
- ↑ GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 96/2011
- ↑ GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 149/2011
- ↑ Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl beschlossen ( des vom 1. Januar 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. aus: Landesportal Schleswig-Holstein, Meldung vom 23. April 2015
Text is available under the CC BY-SA 4.0 license; additional terms may apply.
Images, videos and audio are available under their respective licenses.