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Landkommissariat Zweibrücken

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Landkommissariat Zweibrücken in der Pfalz 1818–1862

Das Landkommissariat Zweibrücken (amtlich: Land-Commissariat Zweibrücken) war einer von zwölf Verwaltungsbezirken im bayerischen Rheinkreis (1837 in „Kreis Pfalz“ umbenannt), der ab 1818 bestand und 1862 in Bezirksamt Zweibrücken umbenannt wurde. Das Verwaltungsgebiet lag hauptsächlich im heutigen rheinland-pfälzischen Landkreis Südwestpfalz, auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Zweibrücken sowie im saarländischen Saarpfalz-Kreis, der Verwaltungssitz war in Zweibrücken.

Kantone und Gemeinden

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Das Landkommissariat Zweibrücken gliederte sich in die Kantone Blieskastel, Neuhornbach und Zweibrücken und umfasste 74 Gemeinden (alle Orte in der amtlichen Schreibweise von 1817):[1]

Kanton Blieskastel

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Kanton Neuhornbach

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Kanton Zweibrücken

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Landkommissariat Zweibrücken 1875

Der bayerische König Maximilian Joseph I. hatte am 30. April 1816 das Gebiet des später eingerichteten Rheinkreises aufgrund eines Tauschvertrages mit dem österreichischen Kaiser Franz I. förmlich in Besitz genommen.[2]

Aus der sogenannten Franzosenzeit hatte Bayern in der Pfalz zunächst die seit 1798 entstandene Verwaltungsstruktur im Wesentlichen übernommen. Der neu entstandene Rheinkreis war in vier „Kreisdirektionen“, später auch „Bezirksdirektionen“ genannt, eingeteilt. Die nachgeordneten Verwaltungsebenen Kantone und Bürgermeistereien, abgesehen von geringfügigen Gebietsanpassungen, blieben bestehen.

Das Gebiet des Landkommissariats Zweibrücken gehörte bis 1814 zum Departement Donnersberg (Kanton Neuhornbach und Kanton Zweibrücken) bzw. zum Departement Saar (Kanton Blieskastel). Nach der Inbesitznahme durch Bayern und der Einrichtung der Kreisdirektionen gehörte das Gebiet zur Kreisdirektion Zweibrücken.[3]

Mit Wirkung vom 1. April 1818 wurden die Distrikte der bisherigen vier „Bezirks-Directionen“ des Rheinkreises in zwölf „Land-Commissariate“ neu aufgeteilt. Der Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten änderten sich nicht. Zum „Land-Commissär“ wurde Karl August von Hofenfels bestimmt, der bis dahin „Bezirks-Directions-Assessor“ zu Zweibrücken war. Dem Landkommissar standen ein Aktuar, zwei Schreiber und ein Bote zur Verfügung, für Gehälter und Bürokosten waren 3900 Gulden pro Jahr veranschlagt.[4]

Zum 1. Juli 1862 erhielten die Landkommissariate in der Pfalz die Benennung „Bezirksämter“, aus denen 1938 die Landkreise entstanden.[5]

Im Jahr 1920 wurde Zweibrücken als „Kreisunmittelbare Stadt“ (heute Kreisfreie Stadt) aus dem Landkommissariat Zweibrücken ausgegliedert.

Weitere Geschichte siehe: Landkreis Zweibrücken#Geschichte

Einzelnachweise

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  1. Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 26. November 1817: Bekanntmachung vom 17. November 1817, Kantonal-Eintheilung des Rheinkreises (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  2. Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 1. Juli 1816: Besitzergreifungspatent vom 30. April 1816 (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  3. Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 25. Juli 1816: Bekanntmachung vom 22. Juli 1816, Liste der zu den Kreisdirektionen gehörenden Kantone (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  4. Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 18. Februar 1818: Allerhöchstes Rescript vom 6. November 1817, Bekanntmachung vom 17. Februar 1818, Einführung der Land-Commissariate (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  5. Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt der Pfalz vom 22. Mai 1862: Königlich Allerhöchste Verordnung vom 19. April 1862, Veränderung der Benennung der Landcommissariate der Pfalz (bavarica.digitale-sammlungen.de)
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Landkommissariat Zweibrücken
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