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Diskussion:Versandhandelsregelung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Landwirte die nicht zur Regelbesteuerung optiert haben, liefern nie steuerfrei ins EU-Ausland.

Und zu dem Beitrag darunter:

Ist die Lieferschwelle überschritten, dann kassiert der Staat mit seinem Umsatzsteuersatz in dem sich die Ware am Ende befindet und wird sie nicht überschritten, dann der Staat mit seinem Umsatzsteuersatz von dem die Ware abgeschickt wird. Es sei denn der Empfänger hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und versteuert es als innergemeinschaftlichen Erwerb oder seine Erwerbschwelle ist überschritten, falls er jetzt Kleinunternehmer ist. (nicht signierter Beitrag von 78.34.12.188 (Diskussion) 23:52, 29. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

Wie läuft das dann konkret ab?

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Ich habe schon Sendungen aus dem EU-Ausland erhalten, aber noch nie steuerfrei - egal wann im Jahr ... wie kann das sein? Wie läuft das denn dann ab? Müsste ich nicht eigentlich Waren am Anfang des Jahres steuerfrei erhalten - zumindest bei kleinen Versendern, die fast keinen Außenhandel betreiben? Oder gibt es da wieder irgendwelche Sonderregelungen? (nicht signierter Beitrag von 85.183.206.126 (Diskussion | Beiträge) 17:27, 11. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Antwort: Wie läuft das dann konkret ab?

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Der Ablauf ist aus Versendersicht zu sehen. Erste Entscheidung ist, ob eine Lieferung an Geschäftskunden, kenntlich durch eine UmsatzsteuerID oder an einen Privatkunden geht.

Bei Lieferungen an Geschäftskunden gilt beim Innergemeinschaftlichen Handel, dass eine Lieferung zum 0% Mehrwertsteuersatz möglich ist.

Im Falle einer Lieferung an einen Privatkunden, d.h. es kann ist keine UmsatzsteuerID vorhanden, gilt so lange das Herkunftslandprinzip, bis die Lieferschwelle überschritten ist. Danach gilt das Bestimmungslandprinzip. Das Herkunftslandprinzip heißt dabe, dass der Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuersatz) des Herkunftsland angewendet wird. Die Versteuerung dazu auch im Herkunftsland erfolgt. Bei der Versteuerung im Bestimmungsland muß der Umsatzsteuersatz vom Bestimmungsland angewendet werden. Die Versteuerung erfolgt im Land, in das geliefert wird.

Als Privatkunde bekommt man damit niemals 0% Mehrwertsteuer.

--Uhaefele (Diskussion) 15:31, 4. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Achtung Werte der Lieferschwellen teilweise falsch!

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Habe mich hier noch nie versucht und wollte daher den Artikel nicht einfach bearbeiten. Doch es sei der Hinweis erlaubt, dass die Werte der Lieferschwellen teils falsch sind. So liegt z.B. die Schwelle für Österreich nicht bei 35.000 sondern bei 100.000. (nicht signierter Beitrag von 217.91.91.37 (Diskussion) 12:07, 24. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

erledigt. --Schlauchen ebt 11:17, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich bin gerade am Lernen für eine Uniprüfung über diesen Stoff und wollte nur darauf hinweisen, dass das vorhin schon richtig war. Die Lieferschwelle für Österreich lag zwar bei 100.000, liegt aber seit 1.1.2011 gem Art 3(5)Z1 UStG bei 35.000€. -- Lillysings 02:06, 26. Jan. 2012 (CET)Beantworten

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