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Diskussion:Das Siegel Gottes (Film)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Erweiterungen durch IP

[Quelltext bearbeiten]

Das eine IP einen Film gesehen hat ist schön, vor allem für die IP. Die Änderung bzw. Erweiterung eines Textes in einer Enzyklopädie braucht allerdings belastbare Quellenangaben. "Selbst geshen, gehört, gelesen" zählt nicht daszu. Das ist ansich nichts Neues, taucht aber immer wieder auf. Nein, andere müssen sich den Film nicht ansehen um Erweiterungen prüfen zu können. Solange die IP keine überprüfbaren Quellen beibringt bleibt es beim Revert. --Erika39 · Disk · Edits 21:54, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Erika
Für den Handlungsabschnitt dient der Film selbst als Primärquelle und es braucht deswegen dazu auch keinen weiteren Beleg, sprich, Änderungen daran können eigentlich nur durchgeführt werden, wenn sich jemand einen Film angesehen hat, Falschangaben korrigiert oder Erweiterungen vornimmt. Wenn du nicht sicher bist, ob die Änderungen korrekt sind, dann lass halt eben ungesichtet, was ich hier an deiner Stelle getan hätte. Jedenfalls besser als zu revertieren. Siehe dazu auch hier: WP:RLFF und Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Quellen. Die IP braucht also keinen Beleg für ihre Ergänzungen, dass das Ganze aber per Editwar versucht wird, ist eher unschön. --איזבלה「Ysabella」Geredt mit di Ysa du vunderlakhe Mentsh 10:39, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Ysabella, die Erweiterungen der IP's lassen sich so nicht überprüfen und ungesichtete Artikel sind keine Dauerlösung. Der Hinweis der IP sich den Film gefälligst selber anszusehen ist wenig hilfreich, wenn sowohl der Sendeterim als auch die konkrete Senderangabe offen bleiben. "Heimatkanal" lässt nur vermuten das es sich um einen Spartenkanal des Bezahlenders Sky handelt. Für Nichkunden nicht abspielbar. Ich möchte hier nicht langs suchen und nachfragen, sondern ein einfach abrufbare Quelle bei Änderungen im Text. Das gilt auch für Filme und nennt sich Belegspflicht. Liebe Grüße -- Erika39 · Disk · Edits 10:53, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wer sagt den das der Artikel lange ungesichtet bleiben würde? Irgendwann kommt jemand daher, der den Film kennt und die Angaben bestätigen kann. Für was brauchst du hier einen Sendetermin oder eine Seite, wo der Film ausgestrahl wurde? Bitte lese dir die Richtlinien des Portals Film und Fernsehen durch. Du brauchst bei Inhaltsangaben keinen Beleg, da der Film selbst einer ist und wenn du ihn eben nicht kennst, dann sichte nicht und lass die Bearbeitung stehen. --איזבלה「Ysabella」Geredt mit di Ysa du vunderlakhe Mentsh 11:05, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kann Erika hier schon verstehen. Der Film ist eben nicht so allgemein zugänglich, das ist bei Quellen (ob primär oder sekundär) zwar nicht verboten, wenn es nicht besser geht, aber eben im Überprüfungssinn problematisch. Und im Zweifel sind unüberpürfte Inhalte natürlich immer streichfähig.
Umgekehrt ist allerdings natürlich auch die alte Handlungsversion nicht vernünftig belegt und für mich - Richtigkeit vorausgesetzt - die IP-Änderung eine klare Verbesserung sowohl in Inhalt wie auch Stil. "es kam glücklicherweise zu einem guten Ende" ist ja doch mehrfach nicht so enzyklopädisch. --131Platypi (Diskussion) 11:53, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist schon ein wenig bizarr einen unbelegten Artikel zu verfassen und für Änderungen der unbelegten Inhalte einen Beleg zu fordern. Bei Handlungsschilderungen ist der Film selbst der Beleg, da hat die IP schon recht. --Steigi1900 (Diskussion) 16:04, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Nun ja, Erika39,
1.
zunächst einmal: Eine kurze Google-Suche ergibt, dass der Film sogar auf YouTube abrufbar ist, und zwar unter diesem Link: https://www.youtube.com/watch?v=9kVOvMdbpTQ
2.
Aber darum geht es gar nicht, weil Ihre Argumentation von Grund auf nicht schlüssig ist. Wenn jemand in einem Artikel (nehmen wir an, zu irgendeinem wissenschaftlichen Thema) eine Behauptung aufstellt und als Beleg zum Beispiel auf ein Fachbuch "XY" verweist, dann können Sie seinen Text auch nicht mit der Begründung löschen, dass Ihnen dieses Fachbuch nicht zugänglich sei. Wenn Sie Zweifel an seiner Behauptung haben, dann liegt es an Ihnen, sich dieses Fachbuch zu beschaffen. Und bei einem Film ist es nicht anders.
Wo setzen Sie denn die Grenzen? Wenn der Film in einem Spartenkanal gelaufen ist, ist er für Sie eine untaugliche Quelle? Wenn er im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gelaufen ist, hingegen nicht? Was wäre, wenn ich den Film bloß im Kino von Hintertupfing gesehen hätte? Dann wäre der Film ein untauglicher Beleg, weil Sie nicht nach Hintertupfing reisen können, um ihn sich dort anzusehen? Wie sieht es mit Filmen aus, die nur (oder nur mehr) auf DVD erhältlich sind? Da wäre der Film deshalb kein tauglicher Beleg, weil es Ihnen nicht zuzumuten ist, sich die DVD zu kaufen? Kurzum: Solche Differenzierungen sind absurd.
(Nebenbei sei bemerkt: Wie wären denn demnach Inhaltsangaben bzw. deren Änderungen zB. bei Vorbehaltsfilmen aus der NS-Zeit zu behandeln? Solche Filme sind klarerweise nicht allgemein zugänglich. Wer einen solchen Zugang - etwa aus wissenschaftlichen Gründen - aber doch hat, der könnte nie eine Inhaltsangabe verfassen, weil Sie ihm entgegenhalten würden, er hätte keinen tauglichen, weil für Sie nicht verfügbaren, Beleg geliefert.)
So kann das nicht laufen. Wer sich einen - angegebenen - Beleg aus welchen Gründen immer nicht beschaffen will oder kann, der darf deshalb nicht die Glaubwürdigkeit eines Eintrags in Frage stellen und ihn schon gar nicht aus diesem Grund löschen.
3.
Konkret auf Ihre Person bezogen, Erika39:
a) Sie sind es ja selbst, die den Artikel über den Film ins Leben gerufen haben (einschließlich der Inhaltsangabe). Wieso war der Film bei Ihnen sehr wohl ein tauglicher Beleg, während er es bei mir nicht ist? Anders gesagt: Inwiefern ist Ihre Version der Inhaltsangabe besser belegt als meine?
b) Vor diesem Hintergrund steht Ihre Begründung, meine Änderungen ließen sich nicht überprüfen, zusätzlich auf schwachen Beinen. Ihr Eintrag liegt zwar über ein Jahrzehnt zurück, aber Sie werden sich bestimmt an die Filmhandlung in groben Zügen erinnern und daher wissen, dass meine Ergänzungen der (Film-)Wahrheit entsprechen - ganz ohne sich den Streifen neuerlich ansehen zu müssen. - Aber wie auch immer. Sie haben ja via YouTube die Möglichkeit, meine Glaubwürdigkeit akribisch zu überprüfen. --2001:871:5F:EAF9:B855:37D0:E474:2681 21:08, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Von der Rahmenhandlung und den vielen Rückblenden im Film muss man sich nicht verwirren lassen. Die Handlung ist sehr klar. "Es kam glücklicherweise zu einem guten Ende" kann man über die meisten Filme sagen, nur über die nicht, in denen es nicht zu einem Happy End kommt. Für diesen Film darf man hoffentlich auch über den Waldbrand schreiben, der die Verleumdung Michaels als Brandstifter auslöst. Es ist Pater Clemens, der das Beichtgeheimnis zwar nicht bricht, aber (Vorsicht Spoiler) dem Waldbesitzer Stefan von Mansfeld derart ins Gewissen redet, dass der sich stellt und die Verantwortung für den Waldbrand übernimmt. Am Ende sieht man zwar nicht die Hochzeitsfeierlichkeiten, aber Pater Clemens legt die Hand Andreas in die von Michael und nimmt damit die Hochzeit symbolisch vorweg. Danach wird die Rahmenhandlung im Kloster geschlossen. --Megalix (Diskussion) 09:57, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Die Bearbeitung der IP stellt die Handlung nachvollziehbarer, konkreter und dem Film entsprechend dar. (Ja, habe ich mir angetan.) Es ist hier üblich und erwartet, Inhaltsangaben anhand der Originalmediums, ob Lied, Film oder Roman, zu erstellen. Die Bearbeitung nimmt keine Interpretation oder Wertung vor. Gemäss der obigen Stimmen und Inaugenscheinnahme wird die Erweiterung wieder eingesetzt. (Auch ist die Forderung nach Belegen seitens ebendes Autors, der die ursprüngliche Inhaltsangabe ohne ebensolche verfasst hat, wenig nachvollziehbar.) --RAL1028 (Diskussion) 09:18, 24. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Als Verfasser der modifizierten Inhaltsangabe bedanke ich mich bei RAL1028 für die Klärung der Angelegenheit. --2001:871:5F:1B20:C9BD:B414:AD19:FEE7 00:52, 25. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
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