Gerichtslaube
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Eine Gerichtslaube ist eine überdachte, aber von außen einsehbare mittelalterliche Gerichtsstätte.
Funktion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem im Sachsenspiegel festgehaltenen sächsischen Recht war unter freiem Himmel Gericht zu halten, damit es unter den Augen der Öffentlichkeit geschah. Gerichtslauben wurden diesem Prinzip, das Heimlichkeit und Willkür vermeiden sollte, gerecht, und boten gleichzeitig der Gerichtsversammlung Schutz vor den Unbilden der Witterung.
Beispiele von Gerichtslauben im norddeutschen Raum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gerichtslaube (Berlin), Anbau des 13. Jahrhunderts am Alten Rathaus, später in den Park von Babelsberg versetzt und überformt, „Kopie“ im Nikolaiviertel der Stadt
- Marktarkade des Bremer Rathauses
- Laubenvorbau des Alten Rathauses von Hannover
- Gerichtslaube des Rathauses von Lemgo
- Laubenvorbau des Lübecker Rathauses
- Gerichtslaube des Lüneburger Rathauses
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gerichtslinde
- Gerichtslaube (Freiburg im Breisgau), ältestes Rathaus Freiburgs, 1328 als Ratsstubenbau belegt
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jahrbuch für Hausforschung, Bd. 60: Rathäuser und andere kommunale Bauten – 17. Jan. 2011, ISBN 978-3894454449.
- Christina Niemann, Iustitia Enim Inmortalis Est, BoD – Books on Demand, 2012.
Weblinks
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